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Schädlings-KI
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Pilotmonat anfragen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für „Schädlings-KI"

Stand: 21.09.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Visibelle IT-Services Stefan Steinhäuser (nachfolgend „Visibelle") und ihren Kunden über die Bereitstellung und Lizenzierung der Webanwendung „Schädlings-KI" zur automatisierten KI-gestützten Vorabeinschätzung von Schädlingen anhand hochgeladener Fotos, einschließlich der zugehörigen Einrichtung, individuellen Markenanpassung (Branding) und des Hostings.

(2) Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, der Schädlings-KI im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit als Schädlingsbekämpfungsbetrieb einsetzt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne § 13 BGB ist nicht vorgesehen.

(3) Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur wirksam, wenn Visibelle ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Visibelle stellt dem Kunden die Webanwendung „Schädlings-KI" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung unter einer eigenen Subdomain (z. B. ihrname.schaedlings-ki.de) sowie zur Einbindung auf der eigenen Website des Kunden (z. B. per iframe oder Verlinkung) bereit.

(2) Im Rahmen der Einrichtung passt Visibelle Branding (Logo, Firmenname, Akzentfarbe, Kontaktdaten) sowie optional ein PLZ-Einzugsgebiet gemäß den Angaben des Kunden individuell an.

(3) Die Anwendung liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung zu vom Endkunden hochgeladenen Fotos vermeintlicher Schädlinge. Es handelt sich ausdrücklich um eine unverbindliche Orientierungshilfe ohne Anspruch auf fachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; sie ersetzt keine fachliche Begutachtung durch den Kunden oder Dritte. Dieser Hinweis wird auch den Endkunden in der Anwendung selbst angezeigt.

(4) Visibelle schuldet die Bereitstellung der Anwendung entsprechend dem bei Vertragsschluss beschriebenen Funktionsumfang (Dienstvertrag), nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, insbesondere nicht einer bestimmten Anzahl an Anfragen oder Aufträgen für den Kunden.

§ 3 Vertragsschluss, Pilotmonat

(1) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von Visibelle nach entsprechender Anfrage des Kunden zustande.

(2) Neukunden erhalten, sofern bei Vertragsschluss nicht anders angegeben, einen kostenlosen Pilotmonat. Die kostenpflichtige monatliche Lizenz gemäß § 4 beginnt erst nach Ablauf des Pilotmonats, sofern der Kunde nicht vorher kündigt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten bzw. auf schaedlings-ki.de ausgewiesenen Preise (einmalige Einrichtungsgebühr, monatliche Lizenzgebühr inklusive Analyse-Freikontingent sowie ein Preis je zusätzlicher Analyse über das Freikontingent hinaus), jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Einrichtungsgebühr wird nach Abschluss der Branding-Einrichtung fällig. Die monatliche Lizenzgebühr wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt; die Nutzung über das Freikontingent hinaus wird nachträglich auf Basis der von Visibelle mandantenbezogen erfassten Analysen des jeweiligen Abrechnungsmonats abgerechnet.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Preisanpassungen (z. B. bei gestiegenen Kosten für KI-Nutzung oder Hosting) kündigt Visibelle dem Kunden mit einer Frist von mindestens vier Wochen zum Monatsende in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung außerordentlich kündigen.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Lizenzvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten monatlich zum Monatsende kündbar, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird die Anwendung des Kunden deaktiviert. Visibelle löscht die branding- und mandantenbezogenen Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 6 Pflichten und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für Einrichtung und Branding benötigten Informationen (Logo, Kontaktdaten, PLZ-Gebiet u. Ä.) zeitnah und in verwendbarer Qualität zur Verfügung. Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von Visibelle.

(2) Der Kunde ist für die Einbindung der bereitgestellten Anwendung auf seiner eigenen Website sowie für deren sonstige Inhalte und Rechtstexte (z. B. eigenes Impressum, eigene Datenschutzerklärung) selbst verantwortlich.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die über die Anwendung von seinen Endkunden hochgeladenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen Inhalte zeigen; er stellt Visibelle insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 Verfügbarkeit

Visibelle ist um eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung bemüht, ohne dass hieraus ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit entsteht. Ausgenommen sind Ausfallzeiten durch angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die auf von Visibelle nicht zu vertretenden Umständen beruhen, insbesondere Störungen bei vorgelagerten Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider oder KI-Anbieter).

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Anwendung im vereinbarten Umfang. Eine Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen; unberührt bleibt die bestimmungsgemäße Nutzung durch die eigenen Endkunden des Kunden über dessen Website.

(2) Sämtliche Rechte an der Software, dem Quellcode sowie den eingesetzten Basiskomponenten und der KI-Integration verbleiben bei Visibelle bzw. den jeweiligen Rechteinhabern (z. B. dem eingesetzten KI-Anbieter).

§ 9 Gewährleistung

(1) Visibelle behebt gemeldete Mängel der Anwendung innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung (Update oder Fix). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Keine Gewährleistung übernimmt Visibelle für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der von der KI erzeugten Schädlingseinschätzungen; diese stellen ausdrücklich keine fachliche Beratung dar (siehe § 2 Abs. 3).

§ 10 Haftung

(1) Visibelle haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von Visibelle beruhen. Ferner haftet Visibelle unbeschränkt im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet Visibelle der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Visibelle für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Für Ausfälle oder Fehlleistungen vorgelagerter Drittanbieter (Hosting-Provider, KI-Anbieter) haftet Visibelle nur, soweit sie diese selbst zu vertreten hat.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Visibelle verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Schädlings-KI sowie ergänzend aus der Datenschutzerklärung der Website des Kunden, auf der die Anwendung eingebunden wird.

(2) Soweit im Rahmen der Anwendung personenbezogene Daten von Endkunden des Kunden verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Beginn der Nutzung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mönchengladbach.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

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